Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz. Für die Schäden an dem Mietfahrzeug selbst kann bei vertragsgemäßer Nutzung gegen eine Gebühr die Selbstbeteiligung pro Schadensfall reduziert werden. Reduzieren Sie Ihre Haftung für Unfallschäden an der Karosserie, Felgen und Unterboden.
Die 0 € Selbstbeteiligung gilt für Schäden im In- und Ausland. Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren kann die Selbstbeteiligung nicht auf 0 € reduziert werden! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland und Mieters/Fahrer unter 25 Jahre erhöht sich die Selbstbeteiligung.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
- Sofortige Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen
- Benennung sämtlicher Zusatzfahrer
- Grenzüberschreitung nur nach vorheriger Genehmigung durch Vermieter
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist der Vermieter berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
INNENRAUM-SCHUTZ
Schließen Sie Ihre Haftung für Beschädigungen des Fahrzeuginnenraums aus.
MOBILITÄTSSERVICE
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs im Falle eines Schlüsselverlusts, platten Reifens, Fremdstarts und Betankung bis zu 5l Kraftstoff umfasst.